Durch die kapitalbildende Lebensversicherung erhalten sie einen Todesfallschutz kombiniert mit einem Sparvorgang.
Die Kapital-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten aus. Im Erlebensfall wird die angesparte Summe zuzüglich Überschussbeteiligung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Ab dem 1. Januar 2005 ist die Steuerfreiheit der Auszahlungen von Lebensversicherungen leider entfallen.